Organisation der Ausbildung
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Organisation und Verkürzung der Ausbildung
Die Ausbildung startet mit einem Ausbildungsvertrag, der der Zahnärztekammer Nordrhein im Original zur Genehmigung eingereicht werden muss. Dieser Vertrag ist dann Grundlage zur Anmeldung am Berufskolleg - Abteilung "Zahnmedizinische Fachangestellte". Die Ausbildung erfolgt im Dualen System (siehe unten).
Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit, in der die Ausbildung von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen sofort beendet werden kann. Die Probezeit ist im Ausbildungsvertrag geregelt und beträgt laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwischen 1 und 4 Monaten.
Die Ausbildung dauert im Regelfall 3 Jahre. In besonderen Fällen kann die Ausbildung verkürzt werden, wobei die Mindestausbildungsdauer 24 Monate beträgt. Eine Verkürzung um ein ½ Jahr (also auf 2,5 Jahre) verlangt einen Notendurchschnitt von 2,2 (
berufsbezogene Fächer) – wobei kein Fach schlechter als befriedigend sein darf - und eine Zustimmung des Ausbilders; außerdem muss die Ausbildung bis spätestens zum 30. September begonnen worden sein. Für diese Schüler/innen bietet unsere Schule in der Regel ab der Mittelstufe eine Verkürzerklasse an.
Bei besonders guten Leistungen ist auch eine Verkürzung um 1 Jahr (also auf 2 Jahre) möglich, allerdings benötigen die Schüler/innen in dem für die Prüfungsanmeldung relevanten Berufsschulzeugnis einen Notendurchschnitt von 2,0 (
berufsbezogene Fächer). Die Auszubildenden müssen sich in diesem Fall in Eigenverantwortung den fehlenden Unterrichtsstoff aneignen.
Die duale Ausbildung findet an zwei Ausbildungsorten statt; an 1-2 Tagen in der Berufsschule (Theorie) und die restlichen Tage der Woche arbeitet die Auszubildende in der Zahnarztpraxis (praktische Ausbildung).
Bei dem Wunsch einer vorgezogenen Abschlussprüfung müssen sich die Auszubildenden immer selbständig um Zulassungsbedingungen und Anmeldung usw. kümmern. Dies gilt auch, wenn der/die Auszubildende die Vorzieherklasse besucht. Es ist ein formloser Antrag an die Kammer zu stellen, es ist eine beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses (Mittelstufe) mit dem Notendurchschnitt 2,2 vorzulegen (d.h., dass in den Fächern des berufsbezogenen Bereichs maximal ein Fach "befriedigend" sein darf, die anderen müssen "gut" sein) und der/die Ausbildende muss sein/ihr Einverständnis zur Verkürzung der Ausbildung schriftlich geben. Sonstige einzureichende Unterlagen siehe unter
Zulassung.
Bei Nichtbestehen hat der/die Auszubildende die Möglichkeit die Prüfung zu wiederholen. >>
mehr hierzu
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Prüfung am Tage der praktischen Prüfung, jedoch spätestens mit Ablauf des Ausbildungsvertrages.
Nach den schriftlichen Abschlussprüfungen muss die Berufsschule weiterhin besucht werden. Die Beschulung endet in der Regel, sobald die praktischen Prüfungstage starten.
Ein Abgangszeugnis der Berufsschule nach Ablauf der Ausbildungszeit kann, sofern max. 2 Fächer mit mangelhaft benotet wurden, ggf. noch in ein Abschlusszeugnis verbessert werden. Hierfür muss eine Nachprüfung zur Erlangung des Berufsschulabschlusses in einem der beiden Fächer erfolgreich durchgeführt werden. >>
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Unterrichtsform
Teilzeitunterricht: Die Zahnmedizinischen Fachangestellten werden in der Unter- und Mittelstufe an je zwei Tagen in der Woche unterrichtet und in der Oberstufe an einem Berufsschultag. In der Unterstufe im 2. Halbjahr werden an 5 Terminen jeweils eine Doppelstunde mit Hygieneunterricht zusätzlich angeboten, um den verstärkten Hygieneanforderungen zu entsprechen. In der Oberstufenklassen werden ebenfalls zusätzliche Termine (mittwochs und freitags ggf. samstags) als Blockunterricht angeboten, um eine Vorbereitung auf die Prüfung durchführen zu können.
Im Anschluss an den Berufsschultag müssen die Auszubildenden noch in die Praxis (Ausnahme: minderjährige Azubis - hier wird ein Berufsschultag ab 6 Unterrichtsstunden als voller Arbeitstag angerechnet gemäß JArbSchG.)
Unterrichtszeit: Der Unterricht findet im Regelfall zwischen 8.00 und 16.30 Uhr statt. Die Praxen können bei der Einschulung Wünsche äußern, an welchen Tagen die Schüler/innen die Schule besuchen sollten. Berücksichtigung nur bei frühzeitiger Wunschmitteilung möglich. Siehe Online-Anmeldung.
Klassen: Ab der Mittelstufe wird versucht aus den leistungsstärksten Auszubildenden aller Klassen eine sog. "Vorzieherklasse" zu bilden, damit der Prüfungsstoff in 2,5 Jahren vermittelt wird. Allerdings ist eine Verkürzug auch möglich bei Besuch der 3-Jahres-Klassen. Hier muss sich der Azubi den Stoff des letzten Halbjahres eigenständig aneignen. HINWEIS: Alle Vorzieher/innen haben sich eigenständig um die Zulassungskriterien und die Anmeldung zur Prüfung (formloser Antrag an ZK) zu kümmern.
Prüfungsordnung
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Prüfungsordnung.
Lehrpläne
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