schulische Informationen für Auszubildende
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ONLINE-ANMELDUNG am Walter-Eucken-BK
Unten finden Sie das Anmeldeformular für das Walter-Eucken-Berufskolleg - Abteilung Zahnmedizinische Fachangestellte - incl. der Vereinbarung, die zwischen Lehrkräften des WEBK und den Auszubildenden geschlossen werden, um einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung sicherzustellen, sowie das Anschreiben zur Einschulung als Download.
Beachten Sie bitte, dass jeder neu abgeschlossene Ausbildungsvertrag zunächst bei der Zahnärztekammer zur Genehmigung eingereicht werden muss.
Für die Anmeldung der neuen Auszubildenden benötigen wir den von der Zahnärztekammer genehmigten Vertrag oder - falls dieser noch nicht vorliegt - einen schriftlichen Nachweis vom Ausbilder über den Vertragsabschluss.
Download
Erster Unterrichtstag (Inhalte)
Die erste Woche im neuen Schuljahr beginnt je nach Stufe unterschiedlich:
Unterstufe: 1. Schultag: Begrüßung der Auszubildenden durch Schulleitung und Bereichsleitung; Aufteilung in Klassen; Bekanntgabe des Stundenplans; organisatorische Regelungen mit der/dem Klassenlehrer/-in. Dauer 2 Schulstunden.
Mittelstufe und Oberstufe: Der 1. Schultag wird per Aushang am Schwarzen Brett und auf unserer Homepage zum Schuljahresende für das neue Schuljahr bekanntgegeben. An diesem 1. Schultag erhalten die Schüler/innen ihre neuen Stundenpläne und es müssen einige organisatorische Dinge geregelt werden. Der Unterricht findet gemäß neuem Stundenplan statt; also bitte Unterlagen mitbringen.
Termine entnehmen Sie bitte auf der Startseite unter dem Quicklink "Stundenplanänderung".
Als Download finden Sie hier die Bücherliste unserer Schule für die Ausbildung.
Bücherliste ZFA
Schulische Regelungen
- Alle Fehlzeiten (ab 45 Minuten = 1 Stunde) sind durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Kenntnisnahme des Ausbilders oder durch Entschuldigung mit Kenntnisnahme des Ausbilders zu belegen und zwar innerhalb von 14 Tagen. Bei längerer Fehlzeit ist eine telefonische/schriftliche Info oder per Fax sinnvoll.
- Fehlen aus betrieblichen Gründen ist nicht zulässig (Schulpflicht) und gilt als unentschuldigt.
- Beurlaubungen müssen vorher schriftlich beantragt werden.
- Verspätungen sind grundsätzlich unentschuldigt.
- Alle einzelnen Fehlstunden werden auf dem Zeugnis ausgewiesen.
- Bei wiederholtem Stören im Unterricht können Schüler/innen der Unterstufen in den Trainingsraum geschickt werden.
- Bei massiven Störungen können die Lehrkräfte die Schüler/innen in die Praxis schicken; die Praxis muss darüber informiert werden.
- Versäumte Klassenarbeiten können nur bei Vorlage eines Attestes nachgeschrieben werden. Die Atteste sind vom untersuchenden Arzt zu unterschreiben (nicht von einer Helferin i.A.)! Bei Nichtvorlage wird die Note ungenügend wegen Leistungsverweigerung erteilt.
- Das Nachschreiben erfolgt entweder an festgelegten Nachschreibeterminen (Absprache mit Fachlehrer/in); im Trainingsraum CF 12 oder im laufenden Unterricht bei den jeweiligen Fachkollegen/Fachkolleginnen.
Unterrichtsfächer / Prüfungsfächer
Die Unterrichtsfächer, die gleichzeitig Prüfungsfächer sind, wurden bei der folgenden Auflistung rot geschrieben. Das Kürzel in den Klammern finden Sie in Ihren Stundenplänen. Zum berufsbezogenen Bereich gehören die Fächer, die mit der hochgestellten 1) gekennzeichnet sind.
- Zahnmedizinische Assistenz (ZAS) 1)
- Zahnmedizinische Abrechnung (ZAB) 1)
- Praxismanagement (PRAX) 1)
- Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen (REWI) 1)
- Datenverarbeitung (DV) 1)
- Kommunikation (DEU)
- Fremdsprache / Englisch (nur Mittelstufe) (ENGL) 1)
- Politik (POL)
Religion (REL)- ggf. Textverarbeitung (TV) oder Rechnen (REZ)
Lehrpläne
Hier können Sie den Lehrplan für die theoretische Ausbildung am Lernort Schule herunterladen und einsehen.
1. "Lehrplan zur Erprobung für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r" Hrsg. Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW, 2001
2. Der Lehrplan des Landes NRW basiert auf dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r" Beschluss der Kultusministerkonferenz 2001.
Seit der Neuordnung des Ausbildungsberufes sind die Lehrpläne in Lernfelder untergliedert, diese sind den Fächern innerhalb der Schule zugeordnet. Die Noten werden weiterhin als Fachnoten vergeben.
Themengebiete
Die Themengebiete der schriftlichen Abschlussprüfung umfassen die Stoffgebiete der Prüfungsfächer (ZAS, ZAB, PRAX, REWI).
Sonderpläne / Unterrichtsausfälle
Sonderplanregelungen:
An den Tagen der IHK-Prüfung im Hause des WEBK's kommt es zum Teil zu Unterrichtsausfällen; der reguläre Stundenplan wird durch einen Sonderplan ersetzt, der in der Schule am SCHWARZEN BRETT aushängt. Die Schüler/innen haben sich dort zu informieren.
Die nächsten Termine, an denen es zu
Sonderplanregelungen kommt, finden Sie auf der Seite Termine oder durch anklicken des Links.
Freistellung von Oberstufenklassen:
Vorzeitige Freistellung von Oberstufenklassen ergeben sich in jedem Schuljahr. Im laufenden Schuljahr kann eine Freistellung der Oberstufenklassen frühestens ab dem (siehe Termine:
Freistellung) erfolgen.
Bei vorzeitiger Freistellung der Oberstufen müssen die Schüler/innen bis zur Beendigung der Ausbildung durch die praktischen Prüfungen in die Praxen gehen. Schüler/innen, deren Ausbildung noch ein Halbjahr läuft, werden ab diesem Tag ihren neuen Klassen zugewiesen.
Zeugnisse
Halbjahreszeugnisse: In der Unterstufe und Mittelstufe werden Halbjahresnoten ermittelt und festgehalten, allerdings bekommen die Schüler/innen keine Zeugnisse ausgedruckt und überreicht. Der Termin ist in der Regel der 31.01. eines Jahres. In der Oberstufe bekommen die Schüler/innen ein Halbjahreszeugnis ausgehändigt.
Jahreszeugnisse: In den ersten beiden Jahren bekommen die Schülerinnen Jahreszeugnisse, wobei sich die Noten jeweils aus den Noten des ersten und zweiten Halbjahres zusammensetzen. Die Fehlzeiten des gesamten Schuljahres (insgesamt und unentschuldigt) werden in Stunden auf dem Zeugnis ebenso ausgewiesen wie die Anzahl der Verspätungen, die zu Fehlstunden addiert werden. Bei häufigen Verspätungen können negative Bemerkunen im Zeugnis festgehalten werden. Die Ausgabe der Zeugnisse erfolgt immer in der letzten Unterrichtsstunde und am letzten Unterrichtstag der jeweiligen Klasse vor Beginn der Sommerferien.
Am Ende der Oberstufe nach einer dreijährigen Ausbildungszeit erhalten die Schüler/innen entweder ein Abgangszeugnis oder ein Abschlusszeugnis. Dieses Zeugnis wird in der Regel am Tag der offiziellen Verabschiedung im Rahmen einer kleinen Abschlussfeier überreicht. Der nächste Termin ist auf der Seite
Termine zu entnehmen. Die Noten setzen sich immer aus den beiden letzten Halbjahresnoten zusammen.
Abgangszeugnis = Sofern mindestens zwei Fächer mangelhaft benotet wurden oder ein Fach ungenügend, dann hat der/die Auszubildende die Berufsschule nicht erfolgreich besucht und erhält nur ein Abgangszeugnis. Dieses Zeugnis ist aber unabhängig von der Kammerprüfung und hat keinen Einfluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Sofern im Abgangszeugnis maximal 2 Fächer mit der Note 5 benotet wurden, haben die Schüler/innen die Möglichkeit sich zur "Nachprüfung zur Erlangung des Berufsschulabschlusses" anzumelden. Für dieses Verfahren muss sich der Schüler / die Schülerin an die Klassenleitung (ggf. an die Abteilungsleitung) wenden, um den Ablauf genauer zu erfahren und ein Anmeldeformular zu erhalten. Die Nachprüfung findet in einem der beiden mangelhaften Fächer statt und umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Abschlusszeugnis = Dieses Zeugnis bescheinigt einen erfolgreichen Besuch der Berufsschule und wird überreicht, wenn alle Fächer mindestens ausreichend benotet wurden und maximal ein Fach mangelhaft ist.
Aufbau der Zeugnisse:
Die Fächer werden unterschieden in berufsbezogene Fächer: Zahnmedizinische Assistenz, Zahnmedizinische Leistungsabrechnung, Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen, Praxismanagement, Datenverarbeitung, Englisch und berufsübergreifende Fächer: Kommunikation, Religion, Politik und Differenzierungsbereich: evtl. Textverarbeitung oder kaufmännisches Rechnen.
Ausnahme: Jahreszeugnis am Ende der Oberstufe:
Dies trifft auf Schüler/innen zu, die ihre Ausbildung verspätet begonnen haben und nicht zum regulären Sommertermin der Abschlussprüfung zugelassen werden. Diese Schüler/innen erhalten in der Regel noch kein Abschluss- / Abgangszeugnis, sondern stattdessen ein Jahreszeugnis. Der Abschluss bzw. Abgang wird dann ein halbes Jahr später nach oben beschriebenen Bedingungen beurkundet.